Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten. Die Häufigkeit beträgt zumindest zu Beginn ca. 1x/Woche. In der Regel werden die Abstände zwischen den Sitzungen im Laufe der Therapie und vor allem zum Ende hin länger. Dabei richte ich mich nach Ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten. Durch ein emotionsfokussiertes Vorgehen stellen sich meist schnell Veränderungen ein.
VideosprechstundeAuch Psychotherapiestunden sind grundsätzlich als eine Videosprechstunde möglich, sofern Sie ein entsprechendes Endgerät besitzen. Dabei entstehen für Sie keine weiteren Kosten. Allerdings ist es notwendig, dass Sie zu Beginn der Therapie oder mindestens einmal im Quartal persönlich in der Praxis vorbeikommen.
In der Regel finden zunächst ein bis maximal drei Sprechstundentermine statt. Dies dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Klärung Ihres Anliegens und der Stellung der Indikation zu einer Psychotherapie. Zum ersten Termin müssen Sie lediglich Ihre Versichertenkarte mitbringen. Nach spätestens vier probatorischen Sitzungen wird ein Antrag an die Krankenkasse gestellt. Dies muss in bestimmten Abständen wiederholt werden. Dabei wird zwischen Kurz- und Langzeittherapie unterschieden. Insgesamt sind maximal 60 Sitzungen möglich.
In der Regel werden die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen. Es ist hilfreich, wenn Sie sich zuvor mit dieser in Verbindung setzen, um spezielle Information oder Antragsformulare anzufragen. Der Antragsprozess ist von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden und auch von der Art Ihres Versicherungsvertrages abhängig. Wir unterstützen Sie gerne dabei. Bei Beihilfeberechtigten sind üblicherweise fünf probatorische Sitzungen möglich. Danach muss ein Antrag bei der Beihilfestelle gestellt werden, dabei sind bis zu 45 Einzelsitzungen bewilligungsfähig. Eine Verlängerung kann im Einzelfall beantragt werden, dabei geht es um weitere 15 bis 35 Stunden.
Grundsätzlich ist es möglich, auch außerhalb der oben beschriebenen Antragsverfahren Sitzungen zu erhalten, oder aber es geht um Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen verankert sind. Dabei richten sich die Kosten nach der Art Ihres Anliegens und der Aufgabenstellung. Hier liegt der Vorteil darin, dass die Behandlung sofort und ohne Formalitäten begonnen werden kann. Ihre Behandlung wird bei der Krankenkasse außerdem nicht aktenkundig. Es soll darauf hingewiesen sein, dass die Kosten für eine Psychotherapie steuerlich unter „sonstige Gesundheitsausgaben“ im Rahmen der zumutbaren Belastung geltend gemacht werden können.
Hier muss ein Arbeitsunfall zur psychischen Erkrankung geführt haben oder eine Berufskrankheit vorliegen. Die Behandlung wird in der Regel durch den Unfallversicherungsträger, den D-Arzt, in Ausnahmefällen auch durch den Hausarzt oder Sie selbst initiiert. Es sind 5 probatorische Sitzungen möglich. Danach können 10-25 therapeutische Sitzungen beantragt werden. Bei Bewilligung werden die Kosten vollständig von der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau übernommen.
Coaching ist eine Selbstzahlerleistung. Bei Interesse sprechen Sie mich gerne an.